News: Baukindergeld – KfW 424

Am 08.05.2018 hat die Regierung im Rahmen der Wohnungsoffensive die Einführung des Baukindergeldes beschlossen. In diesem Segment stellen wir Ihnen hierzu die wichtigsten Neuigkeiten vor.

Allgemeine Neuigkeiten

Seit dem 18.09.2018 kann der Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt erst nach dem Einzug, dabei gilt das in der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Der Antrag muss dann innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass es sich beim Baukindergeld um eine befristete Förderaktion handelt. Die Befristung endet Ende 2020. Dies wird abgemildert durch eine Zulage im Rahmen von Zehn-Jahres-Auszahlpläne, sofern sie vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden ist.

Wenn der Einzug schon vor dem 18. September 2018 erfolgte, muss das Baukindergeld bis 31. Dezember 2018 beantragt werden.

Förderhöhe und Fördermodalitäten

Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt. Die Idee dabei ist die Förderung von Familien mit mittlerem Einkommen, die das erste Mal Eigentum erwerben.

Die Einkommensgrenze für das Baukindergeld liegt grundsätzlich bei 75.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr, wobei noch 15.000 € pro Kind hinzugerechnet werden. Als Maßgröße wird das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf herangezogen.

Gefördert werden 1.200 € pro Kind und Jahr und zwar jeweils 10 Jahre lang.

Familiengröße maximales Familieneinkommen Förderhöhe
Familie mit einem Kind 90.000 € 10 Jahre x 1.200 € = 12.000 €
Familie mit zwei Kindern 105.000 € 10 Jahre x 2.400 € = 24.000 €
Familie mit drei Kindern 120.000 € 10 Jahre x 3.600 € = 36.000 €

Bitte beachten Sie hierbei, dass Bayern mit dem „Baukindergeld plus“ die jährliche Förderung durch den Bund erhöht.

Beurteilung

Zunächst werden durch das Baukindergeld viele Familien zu Eigentum kommen, die es sich bisher nicht leisten konnten und eine Erhöhung der Eigentumsquote, verbunden mit einer Entlastung des Mietmarktes, könnte derart einfacher erreicht werden.

Es wird jedoch auch auf die Risiken einer solchen staatlichen Förderung hingewiesen. Typische Argumente, die gegen eine derartige Förderung sprechen, sind z.B.:

– Aufgrund der erhöhten Nachfrage könnten die Immobilienpreise steigen

– zudem könnte sich die Verschuldungsquote gerade einkommensschwachen Familien erhöhen, was bei veränderten Marktbedingungen, insbesondere einer Zinserhöhung zu Problemen führen könnte, soweit nicht genügend Einkommen vorhanden ist, um die höhere Belastung zu tragen. Wenn das Baukindergeld nach zehn Jahren wegfällt, und es zu einer Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren kommt, könnte dies zu Zahlungsschwierigkeiten einiger Schuldner führen.

– Der Vorgänger des Baukindergeldes, die Eigenheimzulage, war ein großer Erfolg und im deutschen Markt, die bisher größte Subvention. Die Große Koalition hat bisher für den Zeitraum von 4 Jahren für das Baukindergeld etwas unter 2 Mrd. Euro vorgesehen. Es handelt sich um Steuermittel, die umverteilt werden, und beispielsweise nicht für Bildung oder andere Bereiche zur Verfügung stünde.

Achtung: Nicht jeder kann vom Baukindergeld profitieren.

Wie beurteilen Sie die folgenden Fälle?