News: Baukindergeld

Am 08.05.2018 hat die Regierung im Rahmen der Wohnungsoffensive die Einführung des Baukindergeldes beschlossen. In diesem Segment stellen wir Ihnen hierzu die wichtigsten Neuigkeiten vor.

Allgemeine Neuigkeiten

Förderhöhe und Fördermodalitäten

Der Beschluss sieht vor, dass das Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt werden soll Es sollen gemäß dem Willen der Bundesregierung Familien mit mittlerem Einkommen besonders gefördert werden, die das erste Mal Eigentum erwerben.

Die Einkommensgrenze für das Baukindergeld soll bei 75.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr liegen, wobei noch 15.000 E pro Kind hinzugerechnet werden. Als Maßgröße soll das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf herangezogen werden.

Ggf. soll eine Abwicklung des Baukindergeldes über die KfW-Förderung erfolgen.

Das Gesetz soll nach dem Willen der Großen Koalition noch in der ersten Jahreshälfte vom Bundestag beschlossen werden, so dass damit gerechnet wird, dass erste Anträge ab August eingereicht werden können.

Gefördert werden sollen 1.200 € pro Kind und Jahr und zwar jeweils 10 Jahre lang

Familiengröße maximales Familieneinkommen Förderhöhe
Familie mit einem Kind 90.000 € 10 Jahre x 1.200 € = 12.000 €
Familie mit zwei Kindern 105.000 € 10 Jahre x 2.400 € = 24.000 €
Familie mit drei Kindern 125.000 € 10 Jahre x 3.600 € = 36.000 €


Beurteilung

Zunächst könnten durch das Baukindergeld viele Familien zu Eigentum kommen, die es sich zur Zeit nicht leisten können und die Erhöhung der Eigentumsquote, verbunden mit einer Entlastung des Mietmarktes, könnte derart erreicht werden.

Es wird jedoch auch auf die Risiken einer solchen staatlichen Förderung hingewiesen. Typische Argumente, die gegen eine derartige Förderung sprechen, sind z.B.:

– Aufgrund der erhöhten Nachfrage könnten die Immobilienpreise steigen

– Zudem könnte sich die Verschuldungsquote gerade einkommensschwachen Familien erhöhen, was bei veränderten Marktbedingungen, insbesondere einer Zinserhöhung zu Problemen führen könnte, soweit nicht genügend Einkommen vorhanden ist, um die höhere Belastung zu tragen. Wenn das Baukindergeld nach zehn Jahren wegfällt, und es zu einer Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren kommt, könnte dies zu Zahlungsschwierigkeiten einiger Schuldner führen.

– Der Vorgänger des Baukindergeldes, die Eigenheimzulage, war ein großer Erfolg und im deutschen Markt, die bisher größte Subvention. Die Große Koalition hat bisher für den Zeitraum von 4 Jahren für das Baukindergeld etwas unter 2 Mrd. Euro vorgesehen. Es handelt sich um Steuermittel, die umverteilt werden, und beispielsweise nicht für Bildung oder andere Bereiche zur Verfügung stünde.

Umsetzungsstand

Bisher gibt es eine Beschluss der Koalitionsparteien, der die Einführung des Baukindergeldes vorsieht, es liegt aber noch kein Gesetzesentwurf in Textform vor, so dass noch Änderungen – sowohl in zeitlicher wie auch in materieller Hinsicht möglich sind.

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